Die vorliegenden Leitlinien bilden die Grundlage der Unternehmenskultur der HÖRMANN Gruppe. Ihre Beachtung ist für den Unternehmenserfolg unabdingbar. Sie basieren im Wesentlichen auf folgenden Grundwerten:

  • UNTERNEHMERTUM als gelebte Verantwortung und im Nutzen geschäftlicher Chancen
  • KREATIVITÄT und ein besonderes Maß an Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Einsatz für die Kunden der HÖRMANN Gruppe
  • INTEGRITÄT als Übereinstimmung des Verhaltens der Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe mit diesen Leitlinien

Die Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe leben diese Werte sowohl im täglichen Umgang miteinander als auch in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Dritten.

Compliance Leitlinien

I. Anwendungsbereich

Die vorliegenden „Leitlinien der HÖRMANN Gruppe“ bilden den gemeinsamen Rahmen für die HÖRMANN Holding GmbH & Co. KG sowie für ihre Tochtergesellschaften und Beteiligungen (im Folgenden zusammenfassend auch „HÖRMANN Gruppe“ genannt). Die Vorstände und Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind verpflichtet, diese Leitlinien in ihren Unternehmen so umzusetzen, dass sie dort verbindlich sind. Ein persönlich integres Verhalten aller Mitarbeiter ist Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und ein hohes öffentliches Ansehen der HÖRMANN Gruppe.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die jeweils einschlägigen Gesetze und Vorschriften einschließlich dieser „Leitlinien“ zu kennen und zu beachten. Jeder Verstoß hiergegen kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

II. Organisation, Führung, Aufsicht

Hohe Selbstständigkeit und Verantwortung der Geschäftsführer der einzelnen Gruppenunternehmen gewährleisten, dass sie so mit hoher Motivation schnell, kompetent und erfolgreich auf die Anforderungen von Markt und Kunden reagieren können. Die hierzu gewählte Führungsstruktur – bestehend aus verantwortlichen Vorständen und Geschäftsführern, die von Aufsichtsräten und Beiräten überwacht werden – dient einerseits dem Schutz der berechtigten Interessen des Unternehmens und seiner Eigentümer und andererseits einer bestmöglichen Unterstützung des operativen Geschäfts.

 

III. Integrität: Einhalten von Recht und Gesetz sowie internen Regelungen

Die strikte Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der von der HÖRMANN Gruppe für die Mitarbeiter vorgegebenen Regelungen ist Basis des Handelns der Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe. Ein faires, korrektes und rechtlich einwandfreies Verhalten im geschäftlichen Verkehr gegenüber Kunden, Lieferanten aber auch zu weiteren Parteien schafft die Grundlage eines vertrauensvollen Zusammenarbeitens. Die genauen Bestimmungen sind gegebenenfalls in weiteren verbindlichen Richtlinien der HÖRMANN Gruppe festgelegt.

1. Gute Geschäftsbeziehungen statt Korruption

Gute Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und auch Wettbewerbern sind eine Voraussetzung für geschäftlichen Erfolg. Die Pflege dieser Geschäftsbeziehungen darf zu keinem Zeitpunkt die Grenzen zu unlauterer Einflussnahme überschreiten: Der Einsatz von Korruption in jeglicher Form zur Durchsetzung geschäftlicher Zwecke ist verboten. Korruption tritt vorrangig als Bestechung bzw. Bestechlichkeit von Amtsträgern wie z.B. Beamten sowie durch Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung bei Nichtamtsträgern auf. Korruption in ihren verschiedenen Formen ist sowohl in Deutschland als auch in fast allen Ländern der Welt per Gesetz unter Strafe gestellt.

Daher darf kein Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder Dritten unzulässige Vorteile anbieten oder verschaffen. Kein Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe darf unzulässige Vorteile fordern oder annehmen. Zuwendungen etwa in Form von Geschenken, Einladungen zu Bewirtungen, Veranstaltungen, Spenden und Sponsoring, die geeignet sein können, geschäftliche Entscheidungen von Partnern zu beeinflussen, können bereits als Korruption ausgelegt werden. Schon der Eindruck einer möglichen Beeinflussung ist zu vermeiden.

2. Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

Die HÖRMANN Gruppe hat für die Zusammenarbeit mit bestimmten Geschäftspartnern und den damit verbundenen Risiken einen an das Unternehmen angepassten Prozess zur Prüfung, Freigabe und Dokumentation dieser Drittparteien als Standard vorgegeben, der verbindlicher Standard für alle Unternehmen der HÖRMANN Gruppe ist. Die Unternehmen der HÖRMANN Gruppe sind verpflichtet, entsprechende Prozesse einzurichten, die diese Standards erfüllen. Alle Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe sind verpflichtet, diese sogenannte „Geschäftspartner Compliance Prüfung“ vor der Beauftragung beziehungsweise vor der vertraglichen Einbindung solcher Drittparteien durchzuführen. Es gilt hierzu die gesonderte „Richtlinie Geschäftspartner-Integritätsprüfung.“

3. Integrität im Wettbewerb

Die Freiheit des Wettbewerbs wird in Deutschland und in den meisten Ländern weltweit durch strenge Wettbewerbs- und Kartellgesetze geschützt. Es sind insbesondere Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern verboten, die eine Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen können mit hohen Freiheitsstrafen bestraft werden. Unzulässig ist ebenfalls, eine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Jede Abstimmung mit Wettbewerbern der HÖRMANN Gruppe, die für den Wettbewerb zwischen der HÖRMANN Gruppe und diesen Unternehmen relevant sein könnte, ist verboten. Die Kartellbehörden – namentlich das Bundeskartellamt – wachen über den Schutz des Wettbewerbs. Dieser Schutz ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. Eine Bevorzugung eines Lieferanten oder Dienstleisters ohne belegbare und objektive Begründung ist nicht zulässig. Die Vergabe von Aufträgen ist abhängig vom Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens der HÖRMANN Gruppe, das hierfür klare Regelungen im Rahmen der geltenden Gesetze aufstellt.

4. Integrität im Außenwirtschaftsverkehr

Die HÖRMANN Gruppe stellt die Einhaltung aller Vorschriften für die Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen und Informationen gemäß den geltenden gesetzlichen Exportkontrollbestimmungen sicher. Die HÖRMANN Gruppe stellt die Einhaltung der in den meisten Staaten bestehenden gesetzlichen Verbote der Geldwäsche sicher.

5. Vermeiden von Interessenkonflikten

Die Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe sind durch das Arbeitsverhältnis verpflichtet, die Interessen der HÖRMANN Gruppe zu wahren, über Angelegenheiten des Unternehmens Verschwiegenheit zu bewahren und nicht in Wettbewerb zu Unternehmen der HÖRMANN Gruppe zu treten. Bei ihrer dienstlichen Tätigkeit dürfen die Mitarbeiter nicht in einen Konflikt zwischen den Interessen der HÖRMANN Gruppe und ihren eigenen Interessen geraten. Besteht die Möglichkeit eines solchen Konflikts, sind die Mitarbeiter verpflichtet, ihren Vorgesetzten darüber zu informieren.

6. Schutz des Betriebsvermögens und bestimmter Informationen

Den Mitarbeitern der HÖRMANN Gruppe ist das Betriebsvermögen des Unternehmens im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut. Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für den sorgsamen Umgang mit dem Betriebsvermögen und für dessen Schutz. Vertrauliche Informationen des Unternehmens sind im Rahmen der geltenden Gesetze und unter Berücksichtigung gesetzlicher oder behördlicher Offenbarungspflichten zu schützen. Die geltenden gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Daten- und Informationssicherheit sind einzuhalten.

IV. Unternehmerische Verantwortung

Die HÖRMANN Gruppe ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern bewusst. Hierzu gehört auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der sie tragenden Prinzipien. Die HÖRMANN Gruppe und ihre Mitarbeiter achten die persönliche Würde jedes einzelnen Menschen und dulden in den weltweiten Aktivitäten des Unternehmens keine Diskriminierung.

Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, wegen Religion oder Weltanschauung, Behinderungen oder Alter werden von der HÖRMANN Gruppe nicht toleriert. Dementsprechend sind wir den Menschenrechten und internationalen Standards zum Schutz von Arbeitnehmern verpflichtet.

Die HÖRMANN Gruppe ist sich der Knappheit der Ressourcen bewusst und orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Hierzu zählt der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt ebenso wie Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die die körperliche und seelische Unversehrtheit der Mitarbeiter gewährleisten.

V. Was ist in Zweifelsfällen zu tun?

Sofern Mitarbeiter Zweifel haben, ob ein bestimmtes Verhalten mit diesen „Grundprinzipien“ im Einklang steht, oder die Vermutung haben, dass eine Unregelmäßigkeit vorliegen könnte, sind sie aufgefordert, dies zur Kenntnis zu bringen. Sie können zum einen intern ihren jeweiligen Vorgesetzten oder den jeweils zuständigen Compliance-Beauftragten benachrichtigen. Die jeweils zuständigen Compliance-Mitarbeiter der einzelnen Unternehmen der HÖRMANN Gruppe werden mit ihren Kontaktdaten im jeweiligen Unternehmen in der üblichen Weise durch Aushang, E-Mail oder Intranet bekanntgemacht und können zusätzlich bei der jeweiligen Geschäftsführung erfragt werden.

Alle Mitarbeiter sind ausdrücklich aufgefordert, von einer dieser Möglichkeiten zur Meldung von Unregelmäßigkeiten Gebrauch zu machen. Kein Mitarbeiter, der Mitteilung macht, muss deswegen ungerechtfertigte Nachteile in irgendeiner Form befürchten, auch dann nicht, wenn sich die Mitteilung letztlich als unbegründet herausstellen sollte.